1. Vertragsgegenstand
1.1 Die nachstehenden Bestimmungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der TRINITY Digital GmbH, Starkenburgring 12, 63069 Offenbach am Main („TRINITY“) mit ihren Vertragspartnern („Kunden“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TRINITY ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TRINITY in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt) sind in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von TRINITY sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist TRINITY berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei TRINITY anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch die Leistungserbringung durch TRINITY erklärt werden.
3. Leistungen von TRINITY
3.1 TRINITY bietet dem Kunden nachfolgende Leistungen. Eine detaillierte Beschreibung der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von TRINITY, das Geltungsvorrang vor diesen AGB hat.
3.1.1 Gestaltung des AußenauftrittsTRINITY gestaltet im Auftrag des Kunden dessen Außenauftritt, wozu z.B. Kennzeichen/Marken, Webseiten, Designs, Fotos, Videos oder auch Texte gehören können. Dazu kann – sofern im Einzelfall angeboten – auch das Hosting und der Betrieb einer Webseite gehören. Zielsetzung ist es, die Außenwahrnehmung des Kunden und seine Kommunikation zu verbessern, um neue Kunden zu gewinnen.
3.1.2 Entwicklung von Werbekampagnen und WerbemittelnTRINITY entwickelt Werbekampagnen und Werbemittel im Auftrag des Kunden, wozu Leistungen wie z.B. die Entwicklung von Designs und Texten als auch die Erarbeitung von Strategien und Konzepten gehören können und dies stets mit dem Ziel neue Mitglieder für den Kunden zu gewinnen. Ergebnisse aus den Ziffern 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.5.2 sind – je nach Angebot – insbesondere Texte, Designs (z.B. Kampagnendesign oder ein Kennzeichen), Fotos und Videos (z.B. vom Studio), Webseiten (z.B. Landingpages), Werbeanzeigen (z.B. Ads), Content (z.B. Social Media Posts) oder auch redaktionelle Erzeugnisse (zusammen nachfolgend „Arbeitsergebnisse“).
3.1.3 Aufsetzen und Betreuen von Werbekampagnen und WerbemittelnTRINITY richtet Werbekampagnen und Werbemittel im Auftrag des Kunden ein und betreut sie anschließend fortlaufend. Dazu gehören die Auswahl und Einrichtung der Werbekanäle und Anzeigenplätze (z.B. des Google-Ad-Managers), das Einrichten und Schalten von Anzeigen als auch das Ermitteln und Festlegen von Ausspielparametern (z.B. Keywords und Zielgruppen). Auch die fortlaufende Auswertung, Steuerung und Weiterentwicklung der Kampagne wird von TRINITY angeboten, wozu auch die Neu- und Weiterentwicklung von Arbeitsergebnissen (Ziffer 3.1.1 und 3.1.2) gehören kann. In Falle von Anzeigen- und/oder Kontosperren innerhalb der Werbekanäle kann TRINITY deren Behebung gegen gesonderte Vergütung bearbeiten, sofern der Kunde für die Sperre verantwortlich ist. Sämtliche Leistungen werden durch TRINITY eigenverantwortlich und ohne Beteiligung des Kunden erbracht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werbemittel und/oder Webseiten zu eigenen Zwecken außerhalb der Werbekampagne zu benutzen und erhält keine Informationen zur Einrichtung und Ausgestaltung der Werbekampagnen und Kanäle (z.B. Struktur, Konfigurationen, Einstellungen und Umfang); dies ist das ausschließliche Knowhow von TRINITY. TRINITY stellt dem Kunden auf Anfrage ein monatliches Reporting bereit.
3.1.4 Registrierung von Neukunden
3.1.4.1 TRINITY bietet dem Kunden die Registrierung von Neukunden an, die mittels der jeweiligen Kampagne (Ziffer 3.1.2 und 3.1.3) für den Kunden gewonnen werden konnten. Dazu können – je nach Angebot –die Bereitstellung einer Online-Registrierung über ein Web-Formular mit einer angeschlossenen Datenbank, ein PDF-Export aller Neukunden, der Export der Daten der Neukunden in ein Kundensystem und Dienstleistungen zur Erinnerung und Aktivierung der (potentiellen) Neumitglieder (z.B. Erinnerung zur Registrierung nach einem Probetraining) gehören.
3.1.4.2 TRINITY kann Neukunden im Auftrag und Namen des Kunden kontaktieren, um einen Vertragsschluss zu ermöglichen oder sie zu ihrer Zufriedenheit, ihren Bedürfnissen oder Erfahrungen zu befragen. Dazu kann TRINITY Software einsetzen, die eine automatisierte Kommunikation mit den Neukunden ermöglicht (z.B. Chatbots).
3.1.5 Beratungsleistungen und Designkonzepte
3.1.5.1 TRINITY berät den Kunden innerhalb der jeweiligen Kampagne oder anderen Leistungsarten und/oder individuell zu Fragen der Konzeption, Strategie und Gestaltung von werblicher Kommunikation, zur Durchführung von Projekten und zu strategischen Entscheidungen (z.B. Pricing, Geräteausstattung oder Studiogestaltung).
3.1.5.2 Auf Anfrage erarbeitet TRINITY Designkonzepte zur Gestaltung (Inneneinrichtung) von Fitnessstudios in Form von (grafischen) Gestaltungsvorschlägen und 3D-Visualisierungen, die keine technische oder baurechtliche Machbarkeitsbewertung enthalten, sondern lediglich der Visualisierung dienen.
3.1.6 Nebenleistungen Zur Leistungserbringung von TRINITY können verschiedene Nebenleistungen erforderlich sein, so z.B. die Registrierung von Domains, das Einbinden von Drittanbietern (z.B. zum Web-Tracking oder Hosting), Gagen für Models oder deren Maske oder die Miete für Locations, die individuell von TRINITY – je nach Angebot – abgerechnet werden können.
3.2 TRINITY führt alle Leistungen mit größter Sorgfalt und stets bezogen auf die individuelle Situation und Bedürfnisse des Kunden durch. Bei gestalterischen Leistungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – jeweils eine Entwurfsfassung und eine anschließend unter Berücksichtigung des Kundenfeedbacks erstellte Fassung von TRINITY geschuldet.
3.3 TRINITY ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einzusetzen (z.B. technische Dienstleister, Softwareentwickler oder Fotografen).
3.4 TRINITY sichert keine erhöhte Reichweite, Kundenanzahl und/oder Auftrags- oder Umsatzsteigerung zu (werblicher Erfolg), sondern ausschließlich Leistungen (Ziffer 3.1).
3.5 Termin- und Zeitangaben gelten nur dann als verbindlich, wenn sie so bezeichnet und als bindend von den Parteien vereinbart werden.
4. Nutzungsrechte
4.1 Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen stehen – soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt – ausschließlich TRINITY und seinen jeweiligen Miturhebern und Lizenzgebern zu.
4.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, erhält der Kunde von TRINITY das einfache, nicht-übertragbare, auf die Vertragslaufzeit und das Vertragsgebiet begrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse in dem Umfang für eigene Zwecke zu nutzen, wie es dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck entspricht. TRINITY überträgt nicht das Eigentum an seinen Arbeitsergebnissen, sondern lediglich den Besitz an einzelnen (digitalen) Ausfertigungen.
4.3 Nutzungsrechte, die bei der Bereitstellung noch nicht vollständig vom Kunden bezahlt wurden, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei TRINITY.
4.4 Sofern nicht abweichend vereinbart, dürfen die Arbeitsergebnisse jeweils ausschließlich in der finalen Fassung genutzt und nicht bearbeitet oder geändert werden. Arbeitsergebnisse sind final, wenn sie als solche gekennzeichnet sind (z.B. durch die Benennung als „final“) und/oder aus dem Bearbeitungsstand eine Finalität erkennbar ist (z.B. eine geschlossene Fotodatei ohne Rohdaten, die bildbearbeitet wurde).
4.5 TRINITY ist bei jeder Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden als Urheber mit der Angabe „Made by TRINITY“ zu benennen, so z.B. (a) im Impressum der jeweiligen Veröffentlichung, (b) bei Websites am unteren Seitenende jeder Einzelseite und (c) bei Fotos am Rand des jeweiligen Bildes.
4.6 Sofern der Kunde an den Arbeitsergebnissen mitwirkt (so z.B. an Texten oder Motiven), räumt er TRINITY an seinen Leistungen das einfache, unwiderrufliche, unentgeltliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verwertung (so z.B. zu Eigenwerbezwecken) ein.
5. Vergütung
5.1 Es gilt die auf Grundlage des jeweiligen Angebots individuell vereinbarte Vergütung.
5.2 Fehlt es im Einzelfall an einer Vereinbarung nach Ziffer 5.1 (so z.B. im Falle einer individuellen Beratung, Kommunikation, Präsentation oder für das Projektmanagement.), gilt die Preisliste (Anlage 1).
5.3 Pauschalvergütungen sind durch den Kunden vollständig vor der Erbringung der jeweiligen (Teil-)Leistung zu zahlen. Monatliche Vergütungen können von TRINITY im Voraus abgerechnet werden.
5.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann TRINITY dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in jedem Fall in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von TRINITY verfügbar sein.
5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.6 Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit erhoben; einer gesonderten Aufforderung bedarf es nicht.
5.7 TRINITY hat Anspruch auf Erstattung aller angemessenen Reisekosten und Auslagen, die bei der Leistungserbringung pro Person anfallen. TRINITY kann pauschal entsprechend der Preisliste (Anlage 1) oder unter Bezugnahme auf die jeweiligen Kostenbelege abrechnen.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (wie z.B. die GEMA) abzuführen. Werden diese Gebühren von TRINITY verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese TRINITY gegen Nachweis zu erstatten.
5.9 Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten bei der Verschiebung und/oder Stornierung von Leistungen von TRINITY durch den Kunden (z.B. der Termin eines Fotoshootings) nachfolgende Bestimmungen:
5.9.1 Weniger als fünf (5) Werktage vor dem Termin sind 50 Prozent der für die geschuldete Leistung vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig.
5.9.2 Weniger als zwei (2) Werktage vor dem Termin sind 80 Prozent der für die geschuldete Leistung vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig.
5.9.3 Sind für die verschobene oder stornierte Leistung auf Seiten von TRINITY bereits Auslagen angefallen bzw. nicht mehr stornierbar (z.B. Reisekosten, Technikmiete oder Maske), sind diese vollständig vom Kunden zu erstatten.
5.9.4 TRINITY verpflichtet sich, ersparte Aufwendungen und sonstige Kompensationsleistungen stets anzurechnen, sofern vorhanden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, TRINITY nach Kräften zu unterstützen und in seiner Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle notwendigen Unterlagen und Informationen und eine ggfs. benötigte Infrastruktur rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
6.2 Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Kunde die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von TRINITY zu erbringenden Leistungen, so kann TRINITY – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern TRINITY durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann TRINITY dem Kunden diesen Mehraufwand in Rechnung stellen. TRINITY ist für die Zeit der unterlassenen Mitwirkung von der Leistungspflicht befreit.
7. Materialen und Zuarbeiten des Kunden
7.1 Alle vom Kunden bereitzustellenden Texte, Materialen, Webseiten, Daten oder sonstigen Inhalte (zusammen „Inhalte“) müssen vollständig und rechtzeitig vorliegen und den technischen sowie tatsächlichen Voraussetzungen (z.B. Art, Darstellungsgröße und Erreichbarkeit) entsprechen, um die Leistungserbringung durch TRINITY zu ermöglichen.
7.2 Der Kunde stellt TRINITY alle für die Durchführung der Leistungen von TRINITY benötigten Inhalte unentgeltlich zur Verfügung. Alle Inhalte werden von TRINITY sorgsam behandelt und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
7.3 Für durch den Kunden bereitzustellende Inhalte haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte) verletzt werden. Der Kunde hat TRINITY von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizustellen und die angemessenen Kosten der Verteidigung zu tragen.
8. Änderungsverlangen
8.1 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Kunden anhand der Preisliste (Anlage 1) zusätzlich von TRINITY berechnet.
8.2 Erfordert das Änderungsverlangen vom Kunden eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann TRINITY hierfür eine Vergütung insoweit verlangen, als TRINITY den Kunden darauf hingewiesen und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt hat.
9. Leistungsstörung, Abnahme
9.1 Der Kunde hat TRINITY unverzüglich zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Leistung von TRINITY (z.B. ein Arbeitsergebnis) nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber TRINITY so detailliert wie möglich zu spezifizieren.
9.2 Soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung von TRINITY zu vertreten und der Kunde seiner Informationspflicht (Ziffer 9.1) nachgekommen ist, ist TRINITY zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist.
9.3 Soweit eine Nachholung der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus von TRINITY zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Kunde u.a. berechtigt, die Vergütung zu mindern, den Mangel selbst zu beseitigen und/oder unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 10 Schadensersatz zu verlangen.
9.4 Die Ansprüche wegen Leistungsstörungen verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TRINITY, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9.5 Sofern die jeweilige Leistung abzunehmen ist, gilt die Abnahme zehn (10) Werktage nach deren Übergabe an den Kunden als erteilt, wenn der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
9.6 Die Bestimmungen aus Ziffer 9 gelten nicht für von TRINITY erbrachte Dienstleistungen (z.B. Beratungs- und Konzeptionsleistungen, Kampagnenbetreuung oder auch das Management von Neukunden).
10. Haftung
10.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet TRINITY bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haftet TRINITY – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TRINITY nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von TRINITY jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und summenmäßig auf einen Betrag von 25.000,00 EUR je Schadensfall und auf 50.000,00 EUR für alle Schadensfälle während der Vertragslaufzeit.
10.3 Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbestimmungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden TRINITY nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde.
10.4 TRINITY haftet nicht wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. TRINITY haftet auch nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erarbeiteten Leistungen.
11. Vertragsdauer, Folgen der Beendigung
11.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des ersten Vertragsjahres von beiden Parteien gekündigt werden (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate und kann jeweils mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden weiteren Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
11.2 Die Kündigung hat in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) zu erfolgen.
11.3 Mit der Vertragsbeendigung
11.3.1 erlöschen sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen aus Ziffer 4.2.
11.3.2 sind sämtliche vertrauliche Informationen (Ziffer 12) auf Aufforderung herauszugeben oder zu löschen.
11.3.3 gelten insbesondere die Bestimmungen aus Ziffer 4.6 (Rechte), Ziffer 7.3 (Freistellung),
Ziffer 9.4 (Verjährung), Ziffer 10 (Haftung) und Ziffer 12 (Vertraulichkeit) fort.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien werden alle Informationen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Kenntnisse von Geschäftsvorgängen und internen, insbesondere vertraulichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei betreffen („vertrauliche Informationen"), vertraulich behandeln und stimmen zu, sie nicht für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung zu verwenden.
12.2 Als vertrauliche Informationen gelten nicht Informationen, bei denen die betroffene Partei beweisen kann, dass (a) die Information bereits öffentlich bekannt war, oder (b) die Information auf anderen Wegen als aufgrund einer Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen öffentlich bekannt wurde, oder (c) die betroffene Partei die Information legal von einer Drittperson erteilt wurde, welche berechtigt war, diese Information offenzulegen, oder (d) die betroffene Partei über die Information bereits Kenntnis hatte, als sie durch die andere Partei offengelegt wurde.
12.3 Die Parteien haben vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern und Dritten offenzulegen, welche direkt mit der Erfüllung des Vertrags betraut sind.
12.4 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten während der gesamten Vertragsdauer und weiterer drei (3) Jahre nach Vertragsende, unabhängig von den Gründen der Vertragsbeendigung.
13. Streitigkeiten
13.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
13.2 Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
13.3 Das in der Sache anwendbare Recht ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche ohne die Zustimmung von TRINITY abzutreten.
14.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3 Wird TRINITY an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die TRINITY trotz der ihr zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Pandemien, Streik oder Aussperrung, sei es, dass diese Umstände im Bereich von TRINITY oder im Bereich eines beauftragten Dritten eintreten, verlängert sich, wenn die Leistungserbringung nicht unmöglich wird, die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird durch die zuvor genannten Umstände die Leistungserbringung unmöglich, so wird TRINITY von ihrer Leistungsverpflichtungen befreit.
14.4 Erfüllungsort für alle Leistungen von TRINITY aus diesem Vertrag ist der Sitz von TRINITY, es sei denn, die Erfüllung hat aus der Natur der Sache heraus an einem anderen Ort zu erfolgen.
14.5 Sofern TRINITY personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist, gilt die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung („AVV“), die der Anlage 2 entnommen werden kann.
14.6 TRINITY ist berechtigt, den Kundennamen, sein Kennzeichen (Marke) und die Arbeitsergebnisse als Referenz oder Case-Study zur Eigenwerbung zu nutzen.
14.7 TRINITY ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird TRINITY den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gilt dabei als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TRINITY wird den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde die Zustimmung zu den Änderungen verweigert, kann das Vertragsverhältnis von TRINITY gekündigt werden.
14.8 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.